GebüH – Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
Wie Heilpraktiker:innen abrechnen und was private Kassen typischerweise erstatten.
5 Min. LesezeitAktualisiert 8.10.2025
GebüH
Abrechnung
PKV
GebüH 1985 Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker stammt aus 1985 und enthält Mindest- bis Höchstsätze. In der Praxis werden meist die Höchstsätze oder darüber liegende, individuell vereinbarte Honorare berechnet.
Erstattung - **PKV**: Erstattung je nach Tarif – meist Höchstsatz GebüH oder Hufelandverzeichnis. - **Beihilfe**: Bundesländer-abhängig, teils nur Mindestsatz. - **GKV-Zusatzversicherung Naturheilverfahren**: oft 70–90 % bis zu einem Jahresbudget (300–1000 €).
Hinweise - Vor Behandlungsbeginn schriftliche **Honorarvereinbarung** empfehlen. - Patient:innen über fehlende automatische Erstattung aufklären. - Hufelandverzeichnis als ergänzende Grundlage prüfen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung. Bei gesundheitlichen Beschwerden konsultieren Sie bitte qualifizierte Behandler:innen.